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Tierquälerin Prozess – Das Glück der Pferde – ihre Reiter*innen auf die Erde

Mai 22, 2019 @ 9:00 am CEST

Inhaltlicher Beitrag

Was war passiert?

Am 25.08 rief die „Identitäre Bewegung“ zu einem Kongress auf der „Cockerwiese“ in Dresden auf. Europaweit mobilisierten die Neofaschist*innen zu Vernetzung, Workshops und Bockwurst. Viele Menschen wollten dies nicht unwidersprochen lassen. Unter ihnen war auch unser Gefährte, welcher sich entschied, mit vielen anderen Antifaschist*innen direkt am Gelände seinen Protest zu äußern. Im Zuge des Polizeieinsatzes, der an diesem Tag stattfand, wurden von den Cops sogenannte „Reiterstaffeln“ eingesetzt. Dem Aktivisten wird nun vorgeworfen, eine der beritte Polizistin als „Tierquälerin beleidigt“ zu haben.

Mit Fluchttieren in Menschenmassen

Pferde sind von Natur aus Fluchttiere. Das heißt, wenn sie lauten Geräuschen, hektischen oder engen Situationen ausgesetzt sind, versuchen sie sich schnellstmöglich dieser Situation zu entziehen. Sie laufen weg. Über eine Dressour, welche das genaue Gegenteil von sogenannter „Artgerechter Haltung“ ist, wird versucht, den Tieren ihre natürlichen Instinkte weitgehend abzutrainieren. Nichtsdestotrotz sind Demo-Situationen und jeder sonstige Einsatz von Pferden durch die Cops mit enormen Stress für die Tiere verbunden. Oft haben wir es wahrgenommen, dass Polizeipferde im Einsatz „gescheut“ haben, also Angst hatten und sich der Situation entziehen wollten. Doch die Schergen auf ihrem Rücken hinderten sie daran.

Meinungsbeitrag = Beleidigung?

Das Reiten von Pferden ist generell und zurecht umstritten. Nicht wenige Tierschützer*innen und Menschen aus der Tierbefreier*innenbewegung fordern, es gänzlich einzustellen. Würde mensch also eine*n beliebige Reiter*in auf der Straße „Tierquäler*in“ entgegenrufen, könnte dies wohl kaum als Beleidigung aufgefasst werden. Nicht aus der zwischenmenschlichen Sichtweise, erst recht nicht juristisch. Es würde als das aufgefasst werden, was es ist: Ein Meinungsbeitrag in einer Debatte zum Thema Tierschutz, der Behandlung von Tieren im Allgemeinen. Es würde darauf hinweisen, dass der Mensch, der die Äußerung getätigt hat, das Reiten mit Zaumzeug, Gerten und Schläge zum Kontrollieren des Tieres oder ganz prinzipiell schon das „Nutzen“ des Tieres als Fortbewegunsmittel als Tierquälerei auffasst. Unabhängig davon, ob der Aktivist den Cop im Herbst letzten Jahres tatsächlich mit dem Wort „Tierquäler*in“ belegt hat, zeigt sich hier mal wieder eine erstaunliche Asymetrie zwischen den Gesetzen, die für Menschen mit und jenen, die für Menschen ohne Uniform gelten. Von der Polizei werden Beleidigungsverfahren als Bagatelle behandelt – aufwändige Ermittlungen werden in der Regel nicht durchgeführt, Zeugenvernehmungen sind eher die Ausnahme. Nicht selten werden Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingestellt, häufig wegen sogenannter „Geringfügigkeit“. Für den*die jeweilige*n Beschuldigte*n sicherlich die schlechteste Variante ist der Antrag des Amtsanwaltes auf Erlass eines Strafbefehls. Praktisch geschieht dies meistens bei Beleidigungen im Straßenverkehr und natürlich bei, ihr ahnt es: Beleidigungen von Cops und anderen Amtsträger*innen. Auch in dieser Praxis der Justiz zeigen sich die Ungleichbehandlung von Menschen vor dem Gesetz.

Wie geht es nun weiter?

Unser Freund wünscht sich Unterstützung. Er wünscht sich, dass möglichst viele Menschen zum Prozess kommen und auf die Absurdität des ganzen Schauspiels aufmerksam machen. Für alle Menschen, die ihn unterstützen möchten, gibt es daher am Tag vor dem Prozess (21.05), um 19:00 im Malobeo, die Möglichkeit, sich zu treffen, mögliche Aktionen zu besprechen und ggf. eine kleine Bastelstunde einzulegen. Am Prozesstag selbst treffen wir uns um 9:00 direkt vor dem Amtsgericht Dresdens.

Kommt vorbei, seid solidarisch und kreativ!

Details

Datum:
Mai 22, 2019
Zeit:
9:00 am CEST
Veranstaltungskategorie:
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Veranstaltungsort

Amtsgericht Dresden
Roßbachstraße 6, 01069 Dresden