Am 15. März dem Internationalen Tag gegen Polizeigewalt gab es eine Aktion auf dem Albertplatz. Es wurden Flyer verteilt, die die anstehende Änderung des sächsischen Polizeigesetztes problematisieren.
Hier findet ihr den Text der Flugblätter:
Stoppt das neue Polizeigesetz in Sachsen!
Vor über einer Weile veröffentlichte die Sächsische Zeitung einen Artikel (1), in dem sie Punkte aus dem neuen Polizeigesetz vorstellte, welches momentan hinter verschlossenen Türen zwischen CDU und SPD diskutiert wird. Der Gesetzestext ist noch nicht öffentlich, aber die Informationen der SZ haben uns so sehr beunruhigt, dass wir die Notwendigkeit sahen, auf die Straße zu gehen.
Der Gesetzesentwurf zeigt eine klare Linie:
Mehr Überwachung in allen Bereichen des Privatlebens.
Mehr Möglichkeiten für die Polizei, die Privatsphäre anzugreifen.
Mehr Möglichkeiten für die Regierung, jede Art von Opposition zu unterdrücken.
Und das alles noch vor den Landtagswahl 2019, die die AFD eventuell als eine der größten Kräfte im Landtag hervorbringen wird!
Mehr Kameras mit Gesichtserkennung
Eine der Sachen, die besonders ins Auge fiel, war die Idee, mehr Kameras mit automatischer Gesichtserkennung an öffentliche Orte zu installieren. Diese Technologie ermöglicht die Verfolgung Einzelner in Echtzeit und die massenhafte Erstellung von Bewegungsprofilen.
Stell dir vor, dass ständig eine Person hinter dir hergeht und alles kontrolliert was du tust. Stalking richtig? Es ist rechtswidrig wenn Menschen das gegenüber anderen Menschen tun, aber es scheint in Ordnung zu sein, wenn der Staat es permanent tut.
Gleichzeitig sollten wir nicht vergessen, dass Kameras passive Empfänger sind. Sie werden weder Menschen in Notlagen helfen, noch Verbrechen verhindern oder Gründe ansprechen warum diese stattfinden, stattdessen werden sie Staat und Polizei bei der Bestrafung von Einzelpersonen für nicht angepasstes Verhalten unterstützen.
Jeden Widerstand zu verhindern, um den Staus quo zu erhalten, wird mit dem Gesichtserkennungssystem viel einfacher werden. Sie finden heraus mit wem du dich in deinem Alltag triffst, deine Kontakte und die Kontakte deiner Kontakte. Und oft wird dabei über das Ziel hinaus geschossen, wenn du zum Bsp. mit einer verdächtigen Person in der gleichen Straßenbahn fährst, und deshalb auf der Liste der überwachten Personen landest.
Das Gesetz betrifft alle. Einige erinnern sich vielleicht noch wie schnell es geht wegen einem „unangepassten“ Verwandten in der Familie auf der Stasi-Beobachtungsliste zu landen.
Bodycams – Kameras am Körper von Polizeibeamten, um sie zu kontrollieren.
Eine andere in dem Gesetz geplante Maßnahme, ist die Ausstattung der Polizeibeamt*innen mit Bodycams. Das soll gegen sie gerichtete Gewalt verhindern sowie Fälle von Machtmissbrauch gegen Bürger*innen dokumentieren.
Das erste Argument ist bekannt. Untersuchungen zeigen aber keine signifikante Abnahme der Gewalt gegen die Polizei durch das Tragen von Körperkameras. Im Gegenteil, Untersuchungen in Großbritannien und den USA zeigen, dass Gewalt gegen Beamt*innen, die Bodycams tragen, um 15% zugenommen hat.
Die gleichen Untersuchungen haben aber auch gezeigt, dass die Gewalt die von der Polizei ausgeht ebenfalls zugenommen hat, da Polizeibeamte wählen können, wann sie ihre Bodycam einschalten. Und so ist es oft so, dass die Kameras der Beamt*innen ausgerechnet während der Gewaltausübung nicht funktionieren. Die Polizei kann sich also ganz einfach vor öffentlicher Kritik schützen.
Gleichzeitig erhielt Initiativen wie CopWatch – also Menschen, die Polizeiarbeit dokumentieren, Probleme von Seiten der Polizei, da sie sich angeblich in die Polizeiarbeit einmischen würde. Versucht einmal Polizeibeamt*innen heute auf der Straße zu filmen oder einfach nur nachzufragen was sie da tun, während sie zum Beispiel Menschen kontrollieren, und ihr werdet höchstwahrscheinlich in Schwierigkeiten geraten.
Das Fazit ist also, es wird Transparenz durch öffentliche Kontrolle versprochen, allerdings, wissen die internen Strukturen der Polizei dies zu verhindern.
Staatlich gefördertes Hacking
Den letzten Aspekt, den wir uns anschauen möchten, sind staatlich geförderte Hacker. Es scheint, dass CDU und SPD der sächsischen Polizei erlauben wollen, sich in Eure Smartphones zu hacken, um sich dort ein bisschen umzuschauen. Details solcher Aktivitäten sind nicht klar. Auf Bundesebene wird schon länger Schadsoftware entwickelt um Zugang zu Computern und Smartphones zu erlangen.
Sicherheitsexperten argumentieren, dass wenn es Schwachstellen in der Sicherheit gibt und diese nicht behoben werden sondern die Polizei diese zum Beispiel nutzt, dann gibt es keine Garantie, dass nicht auch Dritte über diesen Zugang bescheid wissen. Es ist in etwa so als ob du sicherheitshalber die Wohnungstür offen stehen lässt, falls für den Notfall, dass die Polizei mal rein muss. Es dauert nicht lange bis auch anderen auffällt das deine Wohnungtür immer offen steht.
Alles für die AFD!
Und all das passiert ein Jahr vor den Neuwahlen im Landtag, mit der AFD als eventuell stärkste Partei. Es sieht so aus, als hätten SPD – und CDU-Politiker*innen wenig Zukunftsperspektive. Andernfalls ist es schwer zu erklären, warum sie so begierig darauf sind, derartige Veränderungen durch zusetzten, wenn Ende des nächsten Jahres die AFD an der Macht sein könnte.
Und in diesem Sinne verändert sich das Ausmaß des Geschehens drastisch. Stellt euch vor, wenn all diese Möglichkeiten der Überwachung in den Händen der Rechtspopulisten sind, die bereit dazu waren, Migrant*innen an den Grenzen zu erschießen?
Das Gesetz weiter voranzutreiben bedeutet, dass die AFD-Regierung im Falle eines Sieges mit einer der stärksten Infrastrukturen ausgestattet ist, um jegliche Art von progressiven sozialen Bewegungen oder Initiativen zu zerstören.
Vergesst nicht, dass es der AFD in Sachsen gelungen ist, nicht nur Konservative um sich herum zu scharren, sondern auch Nazi-Aktivist*innen, die sich nicht nur über Antifaschist*innen, sondern über jede*n, den sie als Feind*in betrachten, informieren wollen.
Am 15. März war der internationale Tag gegen Polizeigewalt. Dieser wurde nicht von Menschen ins Leben gerufen, die in Diktaturen leben, wo die Gewalt der Polizei bekannt ist, sondern in so genannten demokratischen Ländern.
Diesen Tag wollen wir zum Anlass nehmen um noch einmal zu erinnern: Wir sollten uns gegen die Entwicklung zu einen Polizeistaat wehren, der versucht, uns die Freiheit zu nehmen und die Kontrolle über die gesamte Bevölkerung zu ermöglichen.
Stattdessen fordern wir mehr Unabhängigkeit, in welcher Menschen in ihrer Nachbarschaft entscheiden, was im Falle von Problemen erforderlich ist.
Wir brauchen keine Polizist*innen, die unsere Nachbarschaft belästigen, wie es in Dresden und Sachsen der Fall ist!
Wir brauchen unsere Freiheit, und wir werden nichts davon an korrupte Politiker*innen und ihre gewalttätige Polizei abgeben!
(1)https://www.sz-online.de/sachsen/wir-alle-haben-verdammt-viel-zu-verbergen-3895934.html?
Am Entwurf des neuen Sächsischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) fällt auf, dass im PAG Rechtsgrundlagen (z.B. § 84 Abs. 3 u. 4, § 88 Abs. 1) enthalten sind um personenbezogene Daten, von der Polizei, an nichtöffentliche Stellen zu übermitteln.
Im Bundesland Sachsen existiert seit vielen Jahren ein (landesweiter) Kooperationsvertrag zwischen der Polizei und privaten Sicherheitsdiensten; die enge Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der Sicherheitswirtschaft – der damit verbundene Informations- und Datenaustausch – wurde im Laufe der Jahre intensiviert. Beispiel: In der Stadt Plauen (Vogtlandkeis) wurde die kommunale, private “Citystreife“ mit der Durchsetzung einer “Polizeiverordnung“ beauftragt. Dieser private Sicherheitsdienst soll u.a. Alkoholverbote im öffentlichen Raum durchsetzen und ist offizieller Kooperationspartner der Polizei. Dies nennt sich dann: “public private security“ bzw. “police private security“. Auch im Computerbereich, beispielsweise im Bereich von “Cyberkriminalität“, greifen die Polizeibehörden gerne auf die Dienste privater Spezialisten zurück.
Für die Bürgerinnen und Bürger ist nicht(!) transparent, welche Daten über sie gespeichert, weitergeleitet oder an “nichtöffentliche Stellen“ – und vor allem zu welchen Zwecken – übermittelt werden. Interessant wäre in diesem Zusammenhang, ob der Sächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz, beim Entwurf des neuen PAG, beratend tätig war oder nicht?
Intransparente Kooperation
Zur Zeit regt sich erheblicher Widerstand gegen das neue sächsische Polizeiaufgabengesetz (PAG). Auch in puncto Datenschutz ist das sächsische PAG mehr als mangelhaft, da es eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an nichtöffentliche Stellen, beispielsweise an private Sicherheitsdienste, erlaubt. Basierend auf einem landesweiten Kooperationsvertrag arbeitet die sächsische Polizei im Freistaat besonders eng mit der Sicherheitswirtschaft zusammen, was nicht ohne Folgen bleibt: Entgegen des Grundgesetzes nehmen in Sachsen Sicherheitsfirmen »hoheitliche Aufgaben« wahr – und das bereits seit Jahren.
https://de.indymedia.org/node/24929