Wir lassen euch an einem Gespräch zwischen uns teilhaben, diesmal sprechen nur wir beide ohne Interviewpartner*innen. In diesem findet ein kleiner zusammenfassender Rückblick statt und wir landen beim Thema Alltagssexismus, bei dem jede*r aktiv ansetzen kann. Um unseren Rückblick mit Theorie zu unterlegen, folgt hier im langen Skript noch ein schriftlicher Part:
Achtung sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt umfasst mehr als sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung, welche die eindeutig strafrechtlich relevanten Formen darstellen und meistens sich um die Zustimmungs(fähigkeits)diskussion drehen. Sexualisierte Gewalt beginnt oft schon vorher und häufig vor unserer aller Augen. Außerdem verdeutlicht der Begriff, dass es hierbei vor allem um den Gewaltaspekt in der Handlung geht und nicht (nur) um „falsch ausgelebte sexuelle Bedürfnisse“. Daraus folgend ist nicht nur eine bessere Sexualpädagogik nötig oder eine Intervention am Individuum, sondern eine umfassende Infragestellung von Hierarchie-, Macht- und Gewaltstrukturen in unserer Gesellschaft. Wir sind also alle angesprochen!
Die folgende -sicherlich nicht vollständige- Definition stammt aus einer Fortbildung der Landesfachstelle Blaufeuer und wurde in Klammern durch uns ergänzt und erläutert.:
Teil eins:
Wir sprechen von sexualisierter Gewalt, wenn eine Person eine sexuelle Handlung an oder vor einer anderen Person vornimmt. Dies geschieht entweder gegen den Willen der anderen Person ODER der/die Übergriffige nutzt seine/ihre
a physische Überlegenheit
b psychische Überlegenheit
c kognitive Überlegenheit
d sprachliche Überlegenheit
ODER die Unwissenheit, das Vertrauen oder die Abhängigkeit der Person zur Befriedigung der eigenen sexuellen und/oder emotionalen Bedürfnisse.
Teil zwei:
Es handelt sich offensichtlich um sexualisierte Gewalt bei Anwesenheit folgender Faktoren:
- fehlender Fähigkeit zu informierter Zustimmung der Handlungen (informierte Zustimmung heißt, alle relevanten Faktoren sind benannt und die Person kann die Folgen der Handlungen einordnen)
- deutlicher Ungleichheit zwischen den Handelnden (durch o.g. a-d Überlegenheit, Hierarchie – und Machtstrukturen)
- Vorliegen von Zwang und Manipulation (Manipulation bedeutet unter anderem, dass eine Situation geschaffen wird, die nicht den Anschein erweckt, dass etwas schwieriges oder schädliches passieren kann / dabei spielt auch häufig ein bestehendes Vertrauensverhältnis eine Rolle, das per se eine solche Situation schaffen hilft. Oft werden rückwirkend Betroffene als unglaubwürdig, hysterisch/überempfindlich oder unehrlich dargestellt ; Umfelder werden manipuliert, sodass sie gegen die betroffene Person agieren und sie ausgrenzt, anzweifelt oder sogar beschuldigt)
-deutlicher Alters- oder Reifeunterschied (z.B. Minderjährigkeit der betroffenen Person , kognitive Einschränkungen…)