Dieser Text wurde größtenteils am 20.3. geschrieben. Nach einer Diskussion darüber, dass der Begriff „Ausgangssperre“ negativ konnotiert sein könnte, führte sie das Bundesland Bayern am 21.3. unter der Bezeichnung „grundlegende Ausgangsbeschränkungen“ ein. Aus Rücksicht auf die Erfahrungen der Bevölkerung unter dem DDR-Regime, tritt die Ausgangsspeere auch in Sachsen unter der Bezeichnung „strikte Ausgangsbeschränkungen“ am 23.3. in Kraft. Ihre Mindesthaltbarkeit beläuft sich auf zwei Wochen, dürfte jedoch anschließend noch mehrfach verlängert werden, wie die Beispiele Italien und Spanien zeigen.
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